Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

Adobe Flash Player herunterladen



Anmeldung

Messungen

Preisverleihung 2008


Vortragender 2008

Schüler

Studierende Wissenschaftler


Teilnahmebedingungen Schüler 

Das Projekt richtet sich an

  • Schüler ab der 10. Schulklasse (älter 16 Jahre)  

  • Lehrer sowie Schülerlabore, Lernort Labore, Forscherwerkstätten für Schüler in naturwissenschaftlichen Disziplinen wie Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und Strahlenschutztechnik

  • Lehrer, Schülerlabor bzw. Lernort Labor planen das Projekt und führen es gemeinsam durch.

  • Es besteht die Möglichkeit, mit Strahlenschutzeinrichtungen sowie mit den Arbeitskreisen des Fachverbandes für Strahlenschutz zusammenzuarbeiten.

  • Es werden Einzelpersonen sowie Gruppen von bis zu 3 Schülern gefördert.

  • Das Projekt wird über einen längeren Zeitraum, maximal jedoch 8 Monate, bearbeitet.


Was fördert der Fachverband?


Gefördert werden klar definierte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Das Spektrum möglicher Themen umfasst sowohl experimentelle als auch theoretische Fragen aus z.B.  folgenden Bereichen:


  • Bestimmung von Radionukliden in Umweltproben und in Lebensmitteln  

  • Strahlendosis in Wohnungen, Luft- oder Raumfahrt

  • Radioaktivität im Alltag

  • Strahlung in der Medizin

  • Nicht-ionisierende Strahlung

  • Aufbau von Strahlungsmessgeräten

  • Darstellung von strahlenschutzrelevanten  Themen im Internet

  • Erstellung von Datenbanken für  Anwendungen im Strahlenschutz


Wie fördert der Fachverband?


  • Durch ein Gremium des Fachverbandes für Strahlenschutz wird entschieden, ob das Vorhaben förderungswürdig ist.

  • Die Fördersumme für die Durchführung des Projektes beträgt 500,-- € pro Einrichtung. Die besten 10 Einrichtungen werden gefördert.

  • Nach der Laufzeit des Projektes von maximal 8 Monaten wird das Ergebnis des Projekts beim Fachverband für Strahlenschutz eingereicht.

  • Es wird eine Auswahl von 5 Projekten vorgenommen, die prämiert werden sollen.

  • Die Schüler und Betreuer werden zur Vorstellung ihres Projektes und zur Diskussion beim Fachverband für Strahlenschutz eingeladen.

  • Das beste Projekt soll auf der Jahrestagung des Fachverbandes vorgestellt werden.

top




Teilnahmebedingungen Studierende
Für die Förderung von Studierenden im Strahlenschutz bietet der FS ein Austauschprojekt an. Studentinnen und Studenten können ein Praktikum zu Themen des Strahlenschutzes und zum Umgang mit radioaktiven Stoffen im europäischen Ausland absolvieren, welches durch den FS finanziert wird.

Hierfür wurde das Teilnahmeverfahren entwickelt. Eingereicht werden müssen folgende Unterlagen, wobei darauf geachtet wurde, den formalen Aufwand gering zu halten:

  • Vom Teilnehmer ausgefülltes Anmeldeformular
  • Lebenslauf des Teilnehmers in englischer  Sprache
  • Grundkenntnisse des Studierenden über die Arbeiten, die an der Partneruniversität durchgeführt werden sollen
  • Abstract in englischer Sprache
  • Strahlenschutzüberwachung  des Teilnehmers
  • Krankenversicherung für das europäische Ausland
  • Haftpflichtversicherung für das europäische Ausland

Gerne Unterstützen wir Sie hierbei

 

Dr. Gabriele Hampel
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Institut für Kernchemie
Fritz-Strassmann-Weg 2
D-55128 Mainz
Tel. ++49/6131-39-25324
Fax ++49/6131-39-26047
E-Mail: gabriele.hampel@uni-mainz.de

  Stephan Zauner
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Institut für Kernchemie
Fritz-Straßmann-Weg 2
D-55128 Mainz
Tel. ++49/6131-39-25309
Fax  ++49/6131-39-26047
E-Mail: stephan.zauner@uni-mainz.de
Anmeldeformular
  Anmeldeformular

 

top



Teilnahmebedingungen Wissenschaftler

  • Das Direktorium des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. (FS) beschließt, allezwei Jahre einen Nachwuchs-Preis des Fachverbandes zu verleihen.

  • Der Preis wird für hervorragende Master- oder Diplomarbeiten, Dissertationen oderVeröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Peer-Review mit Bezugzum Strahlenschutz verliehen. Die Zeit, auf die sich die eingereichte Arbeit bezieht,
    ist auf die zurückliegenden zwei Kalenderjahre beschränkt. Der/die Kandidatensollen das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben.

  • Vorschlagsberechtigt sind Hochschullehrer und die Mitglieder des FS
    Die Mitglieder des Direktoriums des FS bilden die Jury. Sie entscheiden mit
    einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

top